Neue Besucherregeln: Zutritt nur mit negativem Test
Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes und die neue NRW-Corona-Schutzverordnung wirken sich auch massiv auf die Besucherregelungen in den Einrichtungen der Diakonie in Südwestfalen nebst Tochtergesellschaften aus.
Zutritt zu den Einrichtungen haben ab sofort nur noch Besucher – egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft – mit einem negativen Coronatest einer anerkannten Teststelle. Dabei darf ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Zudem müssen sich die Besucher auch ausweisen können.
